Zugangsvoraussetzungen
Hochschulreife
Sie haben die allgemeine Hochschulreife? Gut – Ihnen stehen grundsätzlich alle Studiengänge an deutschen Hochschulen offen. Oder haben Sie eine fachgebundene Hochschulreife? Auch gut – Sie können damit die Fächer der entsprechenden Fachrichtung an allen Hochschulen studieren. Die allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife ist grundsätzlich auch für das Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule erforderlich. Um an einer Fachhochschule oder in einen entsprechenden Studiengang an einer anderen Hochschule aufgenommen zu werden, benötigen Sie mindestens eine (fachgebundene) Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Studieninteressierte müssen teilweise zusätzliche Nachweise einer praktischen Vorbildung, z.B. in Form eines Praktikums oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung erbringen. Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der Hochschulen.
An den hessischen Universitäten sind — mit Ausnahme der Universität Frankfurt a.M. — auch Studieninteressierte mit Fachhochschulreife zum Studium in einem Bachelorstudiengang berechtigt. In Niedersachsen ist dies ebenfalls möglich, falls die betreffende Universität dies für bestimmte Studiengänge, z.B. durch eine Zulassungsordnung, regelt.
Bitte beachten Sie aber, dass es Hochschulzugangsberechtigungen gibt, die nur in bestimmten Bundesländern gültig sind.
Hochschulzugang beruflich Qualifizierter
Sie möchten studieren, haben aber keine schulische Hochschulzugangsberechtigung (z.B. allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife)?
In allen Ländern gibt es bereits jetzt besondere Bestimmungen, nach denen beruflich qualifizierte Personen (z.B. Techniker, Meister, Fachwirte u.a.) mit Berufserfahrung eine allgemeine oder fachbezogene Studienberechtigung erhalten können. Teilweise sind dafür bislang eine Hochschulzugangs- oder Eignungsprüfung, gegebenenfalls bestimmte Mindestnoten, eine Probezeit oder ein Prüfungsgespräch erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule Ihrer Wahl nach den Möglichkeiten und den Voraussetzungen.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) verabschiedete im März 2009 einen Beschluss, nach dem künftig – nach erfolgter Umsetzung in Landesrecht – beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern ein Hochschulzugang nach bundesweit weitgehend einheitlichen Kriterien ermöglicht wird: Inhabern beruflicher Aufstiegsfortbildungen (Meister, Techniker, Fachwirte und Inhaber gleichgestellter Abschlüsse) wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet. Nach dem Beschluss ist also vorgesehen, dass dieser Personenkreis ohne Hochschulzugangsprüfung oder Probezeiten jedes Fach nach Wahl an einer Universität, Fachhochschule oder sonstigen Hochschule studieren kann. Beruflich Qualifizierten ohne Aufstiegsfortbildung, jedoch mit mindestens zweijähriger anerkannter Berufsausbildung plus i.d.R. dreijähriger Berufstätigkeit, wird nach bestandener Eignungsfeststellung oder nach einem mindestens einjährigen erfolgreichen Probestudium ein fachgebundener Hochschulzugang ermöglicht; ihr Studienfach muss der bisherigen beruflichen Fachrichtung entsprechen. Die Länder können für ihr Gebiet weitergehende Regelungen treffen. Der KMK-Beschluss gilt aber nicht unmittelbar, sondern bedarf der Umsetzung in das jeweilige Landesrecht. Sofern nicht schon geschehen, bereiten die Länder entsprechende Rechtsvorschriften vor.
Eine weitere Möglichkeit des Hochschulzugangs bietet sich durch das Nachholen von Schulabschlüssen. Das Netzwerk www.wege-ins-studium.de (Rubrik "Studieren ohne Abitur") sowie die Broschüre "Nachholen schulischer Abschlüsse und Studieren ohne Abitur" — BBZ, Heft 8 (erhältlich im Berufs-Informations-Zentrum) informieren dazu ausführlich.
Hochschulzugang bei besonderer Eignung
Auch bei der Zulassung zu bestimmten, insbesondere musischen, künstlerischen oder gestalterischen Studiengängen kann vom Nachweis einer Hochschulreife abgesehen werden. Voraussetzung hierfür ist in der Regel der Nachweis einer besonderen/überragenden fachlichen Eignung oder künstlerischen Begabung und einer für das Studium hinreichenden Allgemeinbildung.
Von der Fachhochschule zur Universität
Für den Übergang von der Fachhochschule an die Universität gibt es in den Ländern unterschiedliche Regelungen. In aller Regel erwirbt man mit dem Abschluss einer Fachhochschule eine der allgemeinen Hochschulreife entsprechende Qualifikation.
Wer das Grundstudium in einem Diplomstudiengang an einer Fachhochschule in Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein oder Thüringen abgeschlossen hat, erwirbt eine der fachgebundenen Hochschulreife entsprechende Qualifikation und kann in diesen Ländern die einschlägigen Fächer an Universitäten studieren. Dasselbe gilt für das Saarland, falls man das Grundstudium mit "guten" Leistungen bzw. "weit überdurchschnittlichem Erfolg" abgeschlossen hat. Wurde die Vorprüfung an einer deutschen Fachhochschule mit weit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden, so hat man damit in Hamburg eine Hochschulreife erworben, mit der man in jedem Studiengang in Hamburg ein Studium aufnehmen darf; nach einem abgeschlossenen, mindestens 6-semestrigen Fachhochschulstudium gilt dies auch ohne Prädikatsexamen (vgl. § 38(1) HmbHG). Eine Wechselmöglichkeit in den gleichen oder einen eng verwandten universitären Studiengang ergibt sich in Bayern durch die bestandene Vorprüfung oder — im Falle eines Bachelorstudiengangs — durch das Erreichen von in der Regel 90 ECTS-Leistungspunkten.
Sofern die spezifischen Zugangsvoraussetzungen des Masterstudiums erfüllt werden, kann nach Abschluss eines Bachelorstudiums an einer Fachhochschule die Ausbildung auch in einem universitären Masterstudium fortgesetzt werden.
Eignung wird getestet
Insbesondere für das Kunst-, Musik-, Innenarchitektur- oder Sportstudium ist aus nahe liegenden Gründen die entsprechende Eignung nachzuweisen. Dies geschieht je nach Studiengang z.B. durch Vorlage einer Arbeitsmappe mit eigenen künstlerisch-gestalterischen Arbeiten, durch Vorspiel auf dem Haupt- und Nebeninstrument oder in einer Eignungsprüfung.
Im Rahmen hochschuleigener Auswahlverfahren werden zunehmend besondere Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt, die z.B. die fachspezifische Studierfähigkeit, Fremdsprachenkenntnisse oder die Studienmotivation testen.
Da solche Eignungstests oft vor dem Beginn der allgemeinen Bewerbungsfristen durchgeführt werden, sollten Sie die konkreten Informationen über Termine, Bewerbungsunterlagen usw. mindestens ein Jahr vor dem beabsichtigten Studienbeginn einholen.
Wird eine besondere bzw. überragende künstlerische Begabung und eine für das Studium hinreichende Allgemeinbildung nachgewiesen, so kann die Zulassung zu bestimmten künstlerischen und gestalterischen Studiengängen auch ohne den Nachweis einer Hochschulreife erfolgen.
Ausländische Bildungsnachweise
Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen erfüllen grundsätzlich die Qualifikationsvoraussetzungen für ein Studium, wenn deren Bildungsnachweise ein Hochschulstudium im Herkunftsland der Zeugnisse ermöglichen und sie den "Bewertungsvorschlägen", veröffentlicht in der Datenbank www.anabin.de, entsprechen. Darüber hinaus müssen die Studienbewerber/innen die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen haben.
Über die Anerkennung der Bildungsnachweise entscheidet im Rahmen von Zulassungs- und/oder Immatrikulationsverfahren in der Regel die Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll. Die Anerkennung ist dabei auf den angestrebten Studiengang begrenzt, d.h. bei einem Studiengangwechsel ist eine erneute Entscheidung erforderlich. Die Länder können die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise zentralen Zeugnisanerkennungsstellen übertragen. Studienbewerber/innen mit ausländischer Hochschulreife, die eine bundesweit gültige Anerkennungsbescheinigung beantragen möchten, wenden sich an die Zeugnisanerkennungsstelle ihres Bundeslandes. Die Anschriften aller Zeugnisanerkennungsstellen finden Sie im Internet unter www.schulaemter.brandenburg.de. Zirka 120 deutsche Hochschulen nutzen derzeit das Vorprüfungsverfahren durch uni-assist.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern mit ausländischen Schulabschlüssen, die die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines EU-Landes oder aus Island, Liechtenstein oder Norwegen besitzen und sich für einen Studiengang bewerben wollen, in dem ein zentrales bundesweites Vergabeverfahren durchgeführt wird, stellt "hochschulstart.de", die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund (ehemals "ZVS"), im Rahmen des Bewerbungsverfahrens die Hochschulzugangsberechtigung für den angestrebten Studiengang fest.
Die Entscheidungen der Hochschulen, der Zeugnisanerkennungsstellen und von "hochschulstart.de" werden gegenseitig anerkannt.
Ist nach den "Bewertungsvorschlägen" kein direkter Hochschulzugang möglich, müssen die Bewerber/innen vor Aufnahme des Studiums eine so genannte "Feststellungsprüfung" bestehen, der in der Regel eine Vorbereitung am Studienkolleg vorausgeht. Soweit die Bewertungsvorschläge keine Einstufung enthalten, entscheiden die nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Schulabschlüssen und Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen können sich an die Zentrale Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, Fischerstraße 10, 40408 Düsseldorf, Tel. 0211/475-0 (Zentrale) wenden. Deutsche Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen, die keinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ein Studium in Nordrhein-Westfalen aufnehmen möchten, können sich auch an diese Stelle wenden.
Deutschkenntnisse
Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte, muss ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Eine Ausnahme bilden "International Degree Programmes", die zumindest in den Anfangssemestern in englischer Sprache angeboten werden. Deutschkenntnisse können mit Prüfungen und Tests im Heimatland oder in Deutschland nachgewiesen werden. Über Sprachkurse und Sprachprüfungen finden Sie Hinweise auf den Internetseiten des Goethe-Instituts sowie auf der Website www.sprachnachweis.de. Umfassend informieren Sie auch die in verschiedenen Sprachen erhältlichen Studienführer des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst, Kennedyallee 50, 53175 Bonn) und dessen Internetseite www.daad.de.
Fremdsprachenkenntnisse
Für einige Fächer schreiben die Prüfungsordnungen verbindlich Fremdsprachenkenntnisse vor, die entweder schon zu Studienbeginn vorhanden sein müssen oder während des Studiums nachzuholen sind. Ob und welche Fremdsprachenkenntnisse für das von Ihnen ins Auge gefasste Studium verlangt werden, erfahren Sie bei der Studienberatung der betreffenden Hochschule. Aber auch wenn Fremdsprachen nicht obligatorisch verlangt werden, so sind sie doch in vielen Fällen für den Studienerfolg und die späteren Beschäftigungschancen von zunehmender Bedeutung oder sogar unabdingbar. Die meisten Hochschulen bieten vielfältige Möglichkeiten, zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben.
Alte Philologien: Nach Angaben des Deutschen Altphilologenverbandes gibt es derzeit etwa 120 Fächer und Spezialfächer, deren Studien- und Prüfungsordnungen den Nachweis von Lateinkenntnissen vorschreiben. Änderungen im Hinblick auf die Lateinanforderungen sind im Zusammenhang mit der Umstellung der Studiengänge auf das gestufte Bachelor-/Master-Modell zu erwarten. Ob, wann und in welchem Umfang Lateinkenntnisse gefordert werden, hängt von den einzelnen Studiengängen und Hochschulen ab. Für das Studium der Theologie sind in der Regel zusätzlich das Graecum und das Hebraicum vorgeschrieben. Da sich die Anforderungen ändern können, wird im Einzelfall dringend geraten, aktuelle Informationen bei den Prüfungsämtern bzw. Fachbereichen der Hochschulen und bei den Studienberatungsstellen einzuholen Auch wenn Lateinkenntnisse nicht immer zwingend zum Zeitpunkt der Studienaufnahme vorzuweisen sind, so können diese dennoch im Rahmen des Fachstudiums unerlässlich sein. Einen Überblick über geforderte Lateinkenntnisse erhalten Sie im Internet beim Deutschen Altphilologenverband.
Neuere Philologien: Die Hochschulen können die Zulassung zu einem neuphilologischen Fach (z.B. Anglistik, Romanistik) vom Ergebnis eines Sprachtests abhängig machen. Der oft computerbasierte Test ist häufig an der Hochschule abzulegen, kann aber in vielen Fällen durch anerkannte Sprachzertifikate wie den "TOEFL" (Test of English as a Foreign Language) bzw. das "DELF" (Diplôme d'Etudes en Langue Française) ersetzt werden. Ferner können so genannte "Placement Tests" oder "Einstufungstests" zu Beginn des Semesters obligatorisch sein, die eine Grundlage für die Studienberatung darstellen und der leistungsbezogenen Auswahl der Lehrveranstaltungen dienen.
© Die Länder der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Land Hessen, Bundesagentur für Arbeit (2005-2010)


