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Hochschularten

Die verschiedenen Hochschularten und ihre Aufgaben werden durch die Bundesländer in ihren jeweiligen Hochschulgesetzen geregelt. In der Regel wird daher entsprechend der Aufgabenstellung unterschieden zwischen:

  • Universitäten und Hochschulen mit vergleichbarer Aufgabenstellung (Universitäten, Technische Universitäten/Hochschulen, Fernuniversitäten, Universitäten der Bundeswehr, Hochschulen für Medizin, Tiermedizin oder Sport, Kirchliche und Philosophisch-Theologische Hochschulen, Pädagogische Hochschulen)

  • Kunst- und Musikhochschulen

  • Fachhochschulen und Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung

  • Duale Hochschule

Die einzelnen Hochschulen sind in Fachbereiche, Departements oder Fakultäten gegliedert. Neben staatlichen gibt es auch private (staatlich genehmigte oder anerkannte) Hochschulen für bestimmte Fachrichtungen (insbesondere Wirtschaft, Medizin, Sozialwesen) bzw. Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft.

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