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Die Promotion ist mit wenigen Ausnahmen die Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn. Sie setzt i.d.R. einen der genannten Hochschulabschlüsse mit gutem Ergebnis voraus; Ein Bachelorabschluss reicht jedoch meist nicht aus.
Zur Vollendung der Promotion muss eine Doktorarbeit (Dissertation) angefertigt werden, eine eigene wissenschaftliche Leistung, die zu wesentlichen neuen Erkenntnissen führt. Das Promotionsrecht liegt i.d.R. bei den Universitäten. Eine Übersicht über Promotionsmöglichkeiten an deutschen Hochschulen finden Sie im HRK-Hochschulkompass (www.hochschulkompass.de).