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Voraussetzungen:
Über die Mindestanforderung der Fachhochschulreife hinaus werden die Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union verlangt. Ferner: Mindestgröße 165 cm (Männer), 163 cm (Frauen), Höchstalter 31 Jahre am Tag der Einstellung, Englischkenntnisse und nach Möglichkeit Grundkenntnisse in einer weiteren Fremdsprache, bis spätestens zum Abschluss des Grundstudiums zudem die Fahrerlaubnis der Klasse B und das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft oder einen vergleichbaren Nachweis.
Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst, einschließlich der gesundheitlichen Polizeidiensttauglichkeit, wird in einem mehrtägigen Eignungsauswahlverfahren festgestellt. Die vielfältigen Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei erfordern von Polizeikommissaranwärtern/-innen ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und körperlicher Belastbarkeit. In der beruflichen Verwendung werden Rechtsbewusstsein, Verantwortungsbereitschaft, Entschlussfreude und Durchsetzungsvermögen erwartet.
In Führungsfunktionen (z.B. Gruppenleiter/in) sind Beamten/-innen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei für die Führung der Mitarbeiter/innen im vollzugspolizeilichen Einzeldienst oder im geschlossenen Einsatz verantwortlich. Hierbei kommt ihnen besondere Vorbildfunktion zu.
Einstellung: Anfang September eines jeden Jahres.
Einstellungskapazität: Bis zu 240 Polizeikommissaranwärter/innen jährlich.
Bewerbung: Bis Ende November des Vorjahres bei den für die jeweiligen Bundesländer/Wohnorte zuständigen Einstellungsberatern (www.bundespolizei.de).
Ausbildungsorte: Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Zentralbereich in Brühl und Fachbereich Bundespolizei in Lübeck. Ein Teil der Praktika wird bei den regionalen Aus- und Fortbildungszentren der Bundespolizeiakademie und in Einsatzdienststellen absolviert.
Ausbildungsinhalte: Dreijähriges modularisiertes Fachhochschulstudium. In den Fachstudienabschnitten werden insbesondere folgende Studiengebiete gelehrt: Polizeiführungswissenschaften (u.a. Führungslehre und Einsatzlehre, Kriminalistik), Rechts- und Gesellschaftswissenschaften (z.B. Polizei- und Ordnungsrecht, Strafrecht, Öffentliches Dienstrecht), Gesellschaftswissenschaften (Staats- und Verfassungsrecht, Europa- und Völkerrecht, Politologie, Psychologie).
Während der berufspraktischen Studienzeiten werden die Studierenden der Bundespolizei nach der polizeilichen Basisausbildung mit der praktischen Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst sowie mit Führungstätigkeiten verschiedener Ebenen vertraut gemacht. Weitere Ausbildungsinhalte der berufspraktischen Studienzeiten sind u.a. Polizeidienstkunde, Waffen- und Schießausbildung, Sport.
Tätigkeitsbereiche: Die Bundespolizei ist dem Bundesministerium des Inneren unterstellt und hat vornehmlich folgende Aufgaben: Grenzpolizeilicher Schutz des Bundesgebietes, bahnpolizeiliche Aufgaben, Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs auf deutschen Flughäfen, Schutz von Verfassungsorganen des Bundes und von Bundesministerien, Aufgaben auf der Nord- und Ostsee, polizeiliche Aufgaben im Notstands- und Verteidigungsfall, Unterstützung der Polizeien der Bundesländer (insbesondere bei Großeinsätzen, Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen), Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz von deutschen diplomatischen und konsularischen Auslandsvertretungen, Mitwirkung bei der Erfüllung polizeilicher Aufgaben im Ausland unter Verantwortung der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder anderer Organisationen.
Beamten/-innen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei finden ihre Aufgabenfelder vorwiegend in Führungs- und Sachbearbeiterfunktionen des vollzugspolizeilichen Einzeldienstes oder in einer Einsatzabteilung.
Aufstiegsmöglichkeiten: Bei Eignung und Bewährung können Beamten/-innen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes der Bundespolizei in den höheren Polizeivollzugsdienst aufsteigen. Nach entsprechender Auswahl ist eine zusätzliche Hochschulausbildung von zwei Jahren erforderlich. Der Studiengang schließt mit der Laufbahnprüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst ab.
Bundespolizei
www.bundespolizei.de (Berufsperspektiven – Persönliche Beratung/Bewerbungsanschrift)