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Berufsakademien sind keine Hochschulen. Bei Ländern mit Berufsakademie-Gesetz sind ihre Bachelorabschlüsse allerdings den Bachelorabschlüssen an Hochschulen gleichgestellt. Hier finden Abiturienten/-innen mit betont praxisorientierten Neigungen und Interessen Studienmöglichkeiten. Im Wechsel werden dabei berufspraktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb und theoretische Studienabschnitte an der Berufsakademie absolviert. Studienmöglichkeiten werden unter anderem in den Bereichen Wirtschaft, Sozialwesen und Technik angeboten.
Wesentliches Merkmal der Berufsakademie ist das dual organisierte Studium, für das Akademie und Wirtschaft gleichermaßen Verantwortung tragen. Das Studium dauert drei Jahre. Die Studierenden wechseln im Turnus von jeweils mehrwöchigen Blöcken zwischen der Berufsakademie und der „Ausbildungsstätte der Praxispartner“.
Jedes Studienhalbjahr umfasst einen wissenschaftsbezogenen und einen praxisintegrierten Studienabschnitt, die inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt sind. Während dieser Zeit ist man Studierende/r an der Berufsakademie und steht gleichzeitig in einem Ausbildungsverhältnis beim Praxispartner. Grundsätzlich ist man durch eine Ausbildungsvergütung finanziell abgesichert.
Die enge Verbindung der beiden Studienorte gewährleistet einen wissenschaftlichen Ausbildungsgrad in Verbindung mit fachlichen und sozialen Erfahrungen innerhalb des Betriebes. Die Studierenden erhalten frühzeitig Kontakt zur realen Arbeitswelt und erwerben schon mit Studienbeginn soziale Kompetenz und praktisches Wissen, wie es im späteren Berufsleben benötigt wird.
Der Besuch von Berufsakademien ist unter Umständen nach § 2 Abs. 1 BAföG förderungsfähig und ist daher eine förderungsfähige Erstausbildung im Sinne des BAföG. Dies gilt nicht für die Berufsakademien in Niedersachsen und Hessen, die Ausbildung dort ist nicht förderfähig.
Um an einer Berufsakademie studieren zu können, braucht man i.d.R. die allgemeine oder dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung. Außerdem benötigt man einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einer an der Berufsakademie beteiligten Bildungsstätte eines Praxispartners.
I.d.R. bieten die Berufsakademien den Bachelor als Regelabschluss an. Mit Beschluss vom 15. Oktober 2004 entschied die Kultusministerkonferenz, die Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien den Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichzustellen. Das bedeutet, Absolventen und Absolventinnen einer akkreditierten Bachelorausbildung an einer Berufsakademie können einen Master-Studiengang oder ein anderes weiterführendes Studienangebot an Fachhochschulen und Universitäten beginnen und unter bestimmten Voraussetzungen zur Promotion zugelassen werden.
Für die Suche nach Studienangeboten an Berufsakademien nutzen Sie
den FINDER unter www.studienwahl.de und wählen in der Erweiterten Suche
als Such-Kriterium „Berufsakademien“ aus.
Akkreditierten Ausbildungsgänge an Berufsakademien
Eine Übersicht gibt die Datenbank des Akkreditierungsrates:
www.akkreditierungsrat.de